Anwaltsgebührenordnung
Die Berechnung der Anwaltsgebühren
Der Gesetzgeber hat für Anwälte eine Gebührenordnung eingeführt, die sich Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nennt. In diesem Gesetz erhält der Rechtsanwalt eine detaillierte Festlegung über die bei seiner Arbeit entstehenden Gebühren.
In der Regel richtet sich das Anwaltshonorar nach dem Gegenstandswert. Dies ist der Wert, der zwischen den Parteien eines Verfahrens streitig ist (z. B.: die Höhe eines Schadensersatzanspruches nach einem Verkehrsunfall)
Im Straf-und Bußgeldverfahren gibt es sogenannte Rahmengebühren. Diese finden auch teilweise im sozialrechtlichen Verfahren Anwendung. Hier kann der Rechtsanwalt innerhalb eines vorgegebenen Gebührenrahmens die angemessene Gebühr für seine Tätigkeit anhand verschiedener Kriterien festlegen.
Im Regelfall richten sich die Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. In Einzelfällen können auch Vergütungsvereinbarungen abgeschlossen werden.
Zu den Gebühren werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz die Auslagen, Reise-und Abwesenheitskosten und die Umsatzsteuer addiert.
Erstberatung
Die Gebühr für eine Erstberatung ist abhängig vom Gegenstandswert und dem Umfang der Beratung. Schildern Sie uns Ihr Problem und wir teilen Ihnen die Höhe der Gebühren für die Erstberatung mit.
Rechtschutzversicherung
Wenn eine Rechtschutzversicherung besteht, haben Sie die Möglichkeit, dass Gebühren und Kosten übernommen werden.
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